Vorlage:PD-alt
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Version vom 21. Mai 2011, 22:24 Uhr von Rolf (Diskussion | Beiträge)
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei. | ||
Oder: | ||
Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist vermutlich nach den Maßstäben des deutschen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher vermutlich gemeinfrei. | ||
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Achtung: Diese Annahme entspricht nicht exakt der gesetzlichen, sondern einer pragmatischen Regelung. Die Verantwortung trägt derjenige, der die Datei einstellt. | |
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 - Bibelreproduktion) auf, um Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
Damit diese Datei rechtlich einwandfrei verwendet werden kann, muss nachgewiesen sein, dass
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