Blattfeder

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Die Blattfedern sind die preiswerteste und am einfachsten herzustellende Federart. Sie werden hauptsächlich bei Lastkraftwagen eingebaut. Im Personenkraftwagenbau verlieren sie mehr und mehr an Bedeutung; denn sie haben z. B. ein etwa dreimal so großes Gewicht wie Drehstäbe mit ähnlichen Federungseigenschaften.

Mehrere Federblätter von unterschiedlicher Länge werden aufeinandergeschichtet und meist in der Mitte durch eine Federschraube (Herzbolzen, DIN 4626) zusammengehalten. Diese hat einen zylindrischen Kopf, der, in eine entsprechende Aussparung der Achse eingepasst, die richtige Lage der Achse bestimmt. Das befestigen auf der Achse erfolgt mittels Federbügel. Federklammern (DIN 4621) verhindern das seitliche Verschieben der Blätter. Damit die Blätter nicht eingeklemmt und in ihrer Gleitbewegung gehindert werden, wird ein Abstandrohr zwischen die freien Klammerenden gesetzt. Das längste Blatt, das Hauptblatt, ist meist an den Enden zu Federaugen gerollt, um die Feder am Rahmen zu befestigen. Die Federaugen sind mit Bronze-. Stahl- oder Pressstoffbuchsen versehen. In manchen Fällen ist, wie bei der Hinterfeder des Wartburg 311, nur ein Federauge vorhanden, das andere Federende ist als Gleitende ausgebildet. Jedes nächstfolgende Stützblatt ist kürzer und stärker gekrümmt (gesprengt) als das vorhergehende, damit die Blattenden gut anliegen.