Technische Veränderungen am Wartburg 353

Aus Wiki.W311.info
Wechseln zu: Navigation, Suche

ist teilweise neu zu formatieren...


Inhaltsverzeichnis

1. Juli 1966

ab Fahrgestell-Nr. 01 30001

Einführung des neuen Bm 353 mit vollkommen neuer Karosserie, die nur komplett gegen die Karosserie des Bm 312/1 austauschbar ist. In diesem Fall sind am Rahmen im Bereich des vorderen Federträgers Anbringung (Schweißen) von 2 Konsolen zur Abstützung der vorderen Kotflügel und Verstärkung des Querträgers zur Stoßstangenbefestigung erforderlich.

Am Fahrwerk Verbesserung der Bremsanlage: Änderung der hydraulischen Übersetzung durch neuen Hauptbremszylinder 22,2 anstatt 25,4 mm Ø Radbremszylinder vorn 25,4 anstatt 26,98mm Ø. Radbremszylinder hinten 25,4 mm Ø wurde beibehalten (bis auf Leitungsanschluß. Hier entfielen die Reduzierstücke von M 12 X 1 in M 10 X 1). Außerdem erfolgte die Einführung einer automatischen Bremsbackennachstellung. Der Ablaufbacken der Hinterbremse wurde verschoben und gekürzt. Die Gesamtbremsfläche änderte sich von 920 cm² auf 820 cm². Außerdem erfolgte der Einbau eines Druckbegrenzers für die Hinterachse, der den maximalen Flüssigkeitsdruck an den Hinterrädern begrenzt. Austauschbarkeit des Hauptbremszylinders komplett und der kompletten Radbremsen möglich

(Bei nachträglichem Einbau des Bremskraftbegrenzungsventils Anbringen von Befestigungswinkel an Innenseite des linken Rahmenlängsträgers hinter der Fußhebelwelle notwendig.)

Beim Motor Einführung des neuen BVF-Fallstromvergasers Typ 36 F 1-11 (Ansaugweite 36 mm), in Verbindung mit neuem zweiteiligen Ansauggeräuschdämpfer mit Papierluftfiltereinsatz; gesamte Ansauganlage austauschbar. Zur weiteren Erhöhung der Lebensdauer der Kupplung erfolgte Einführung des Belag "Cosid 3.500", der ein höheres Drehmoment übertragen kann. Es handelt sich hier um einen Wickelbelag, der sich durch die sichtbaren Belagwindungen von der glatten Oberfläche der bis dahin verwendeten Beläge unterscheidet. Dieser Wickelbelag bedingt jedoch die Verwendung der gleichzeitig in Serie eingeführten Kupplungsdruckplatte ohne Aussparung. Die Paarung

einer Druckplatte mit Unterbrechung und den Wickelbelag führt zur Zerstörung des Belags. Bei Instandsetzung muß deshalb immer auf die richtige Zuordnung des Belags und der Druckplatte geachtet werden. Deshalb Stempelaufdruck bei neuen Belägen berücksichtigen! (s. Seite 30).

5. Juli 1966

ab Fahrgestell-Nr. 01 30 390

Einsatz neuer verbesserter Spurstangengelenke mit verschleißfesteren Polyamid-Halbschalen und verbesserter Abdichtung (austauschbar).


15. Dezember 1966

ab Fahrgestell-Nr. 01 42 918

Veränderung der Motorhaube und damit des Frischlufteintritts vor der Windschutzscheibe zur Verhinderung des Beschlagens der Scheiben bei Regenwetter durch Eindringen von Wasser. Luftschlitze wurden aus dem Bereich des Wärmetauschers seitlich verlegt. Nur in Verbindung mit neuer Motorhaube austauschbar. Bei den Fahrzeugen der Fertigung bis zu diesem Zeitpunkt kann durch Einbau einer zusätzlichen Abdeckung die gleiche Wirkung erreicht werden (s. Seite 85).


9. Januar 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 875

Einführung des Keilriemens SPZ LW 1150 TGL 14 489. Zur Verringerung des Keilriemenverschleißes und zur sicheren Vermeidung von Beschädigungen beim Keilriemenwechsel erfolgt Einführung des Schmalkeilriemens 9,7 X 1150 mm anstelle des Keilriemens 9,7 X 1120 mm. Keilriemen sind untereinander austauschbar. Keilriemen SPZ LW 1150 TGL 14 489 wird auch für Motoren des Baumusters 312/1 empfohlen.


23.Januar 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 2089

Einführung der verbesserten Auspuffanlage 710, durch die eine Leistungssteigerung von 1-2 PS erreicht wird. Hauptmerkmal ist die Verstärkung des Verbindungsrohrs zwischen Haupt- und Nachdampfer von 40 auf 45 mm Ø. Hauptdämpfer und Verbindungsrohr nicht austauschbar (s. Seite 105).

4. April 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 7797

Verbesserung der Nahentstörung und Isolierung der Zündspulen gegenüber der Karosserie. Dadurch Absenkung der Störfeldstarke unter den Grenzwert und Schaffung der Voraussetzungen für eine einwandfreie Nahentstörung und zum störungsfreien Empfang mit dem Autosuper.

Zusätzliche Verwendung von 4 Plast-Isolierstücken (Bestell-Nr. 353 0 07 012 04) und einer Verbindungsleitung vom Zündspulenhalter zum Vergaser (Bestell-Nr. 353 0 25 674 04).

Veränderung der beiden Langlöcher 5,8 X 8 im Halter (Best.-Nr. 31100750304) in zwei Bohrungen Ø 8,2 +0,2.

Beim nachträglichen Einbau eines Autosupers in Fahrzeuge, die vor dem 4. April 1967 gefertigt wurden, muß zur Gewährleistung eines einwandfreien Empfangs diese Änderung nachträglich, außer den anderen Entstörungsmaßnahmen, berücksichtigt werden.


7. April 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 8215

Einführung der Bremsflüssigkeit "Globo blau". Zur Vermeidung von Verwechslungen, und auch bedingt durch eine Qualitatsverbesserung, erfolgte die Wiedereinführung der Bremsflüssigkeit "Globo blau". Besonders bei Exportlieferungen in die CSSR bestand die Gefahr, daß die rote Renak-Flüssigkeit mit einer dort im Handel erhältlichen roten Bremsflüssigkeit gemischt wurde, obwohl die chemische Verträglichkeit beider Flüssigkeiten nicht gegeben war und Störungen in der Bremsanlage auftreten konnten. Mischbarkeit der "Globo" und "Renak"-Flüssigkeit ist zwar nach Information der Hersteller gegeben, sollte aber nach Möglichkeit nicht praktiziert werden.


22. Mai 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 11 125

Einsatz verbesserter Stoßdämpfer mit hartverchromten und geglätteten Kolbenstangen in Verbindung mit verbesserter Abdichtung der Kolbenstange. Trennung von Führung und Abdichtung der Kolbenstange. Austauschbar.


20. Juni 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 14 001

Einbau des vollsynchronisierten Getriebes 353. Mit Serienausstoß am 1.7.1967 erfolgte der Einbau des neuentwickelten vollsynchronisierten Getriebes, das gegenüber der alten Ausführung besonders höhere Werte bezüglich der Grenznutzungsdauer aufweist. Darüber hinaus sind sämtliche Losräder der Antriebswelle nadelgelagert, was zur Verminderung der Reibungswiderstände beitragt. Die Ausstattung mit Freilauf wurde beibehalten, wobei gegenüber der alten Ausführung dessen Anordnung auf der geteilten Antriebswelle erfolgte, so daß dieser bei der Einlegung des Rückwärtsgangs nicht mehr gesperrt zu werden braucht. Betätigung erfolgt ebenfalls vom Fahrersitz aus – jedoch in umgekehrter Richtung.

Erhöhung des Wartungszyklus auf 25000 km. Vergrößerung der Zähnezahlen mit gleichzeitiger Veränderung der Eingriffswinkel und wesentlicher Verstärkung aller Lagerstellen.

Bei Einführung des Getriebes 353 erfolgte gleichzeitig die Einführung des zweistufigen Drehschwingungsdämpfers LR 10 ER, zur Verbesserung der Dämpfung und Geräuschminderung. So wird gleichzeitig durch die weichere Belaganfederung ein besseres Anfahren erreicht (s. Seite 32).


20. Juli 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 15 168

Einführung eines bezüglich Wasserführung verbesserten Zylinderkopfs. Dabei gleichzeitig einheitliche Größe aller drei Brennraume und weitgehende Angleichung der Zylindertemperaturen untereinander. Austauschbar.


9. Oktober 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 23 001

Verringerung des Geräusches der Scheibenwischeranlage durch Wegfall des Antriebshebels auf der Welle des Scheibenwischermotors und Verwendung einer Elastik-Kurbel mit Gummielementen zur Unterbrechung der Körperschallübertragung vom Scheibenwischermotor auf das Gestänge (austauschbar). Gleichzeitig Verbesserung der Befestigung der Wischerarme (Befestigungsmuttern außen).


18. Dezember 1967

ab Fahrgestell-Nr. 02 27 480

Umstellung der gesamten Schmierung des Fahrzeugs auf das hochwertige Kalzium-Komplexfett Sl Ca + f 2 (2/50) nach TGL 21 155. Dadurch Verwendung nur noch einer Fettsorte für alle Schmierstellen am Wagen und damit gleichzeitig Vereinfachung der Wartung und Pflege und vor allem der Lagerhaltung.

Das Kalzium-Komplexfett ist beim Wartburg mit den bis dahin verwendeten Fettsorten mischbar und gewährleistet auch in der Mischung eine einwandfreie Schmierung. Ersatzteile mit neuer Schmiermittelfüllung sind voll austauschbar.

Dieses Fett wird deshalb für alle Wartburg-Baumuster empfohlen.


25. Januar 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03.2082

Einführung einer zusätzlichen Tankentlüftung. Dadurch einwandfreie und schnelle Betankung auch an Tanksäulen mit hoher Förderleistung.

Anbringung der Entlüftung in den Tankeinfüllstutzen. Dadurch wird ein Zurücksprudeln des Kraftstoffs aus dem Einfüllstutzen vermieden.

Zusätzliche Entlüftungsrohre im Tank- und Einfüllstutzen, die durch einen PVC-Schlauch verbunden sind.

Um die mit dieser Änderung ausgerüsteten Fahrzeuge leicht zu erkennen, wurde im Tankeinfüllkasten hinter der Verschraubung des Einfüllstutzens eine Sicke von 25 X 8 X 2 mm eingearbeitet. Austauschbar nur in Verbindung mit neuem Kraftstofftank.


6. Februar 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03 3156

Einführung eines verbesserten Fußbodenbelages für die Fußmulde der Fondssitze aus Faservlies anstelle der Gummimatte. Neben Verbesserung des Aussehens vor allem Verbesserung der Haltbarkeit und der Isolierung gegen Schall und Wärme. Austauschbar.


4. Juli 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03 15 489

Einführung einer neuen Ablage unter der Instrumententafel aus Faserplast, einheitlich sowohl für die Luxus- als auch Standard-Ausführung. Beseitigung von Schwingungserscheinungen durch zusätzliche Abstützung und Verbesserung der Innenausstattung, vor allem bei der Standard-Ausführung. Austauschbar.


11. Juni 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03 16 001

Einführung neuer konstruktiv verbesserter Stoßdämpfer. Durch Verbesserung der Abdichtung und neue Ventilkonstruktion Gewährleistung einer hohen Lebensdauer und Konstanz der Einstellung und Kennung. Austauschbar.

21. Juli 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03 14 356

Einführung eines verbesserten Hermetik-Kühlwasser-Temperaturreglers. Durch hermetische Abdichtung des Dehnstoffraumes Verminderung des Austritts des Dehnstoffes und damit Erhöhung der Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer des Kühlwassertemperaturreglers. Austauschbar.

25. November 1968

ab Fahrgestell-Nr. 03 26 497

Verstärkung der Stoßstangenbefestigung vorn zur Stabilisierung und zur Verringerung des Flatterns der vorderen Stoßstangen (z. B. beim Aufbau von Nebelscheinwerfern). Einsatz von Stoßstangenhaltern mit einer zusätzlichen Verstärkung. Nachträglicher Einbau der verstärkten Halter

  • vorn rechts          353 0 56 506 1
  • vorn links            353 0 56 505 1

ist möglich. Dazu ist außerdem eine zusätzliche Schraubverbindung, bestehend aus

  • Sechskantschraube       AM 6 X 16 TGL 5738
  • Federring                      B 6 TGL 7403
  • Scheibe                        6,4 TGL 0-9021

notwendig. Zur Befestigung muß im Radkasten rechts und links eine Bohrung von 6,5 mm angebracht werden.

4. Februar 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 3006

Einführung eines neuen formgebundenen Gummiteppichs im Bereich der Vordersitz-Stirnwand zur Verbesserung der Innenausstattung. Gleichzeitig kamen neben und zwischen den Sitzen ebenfalls Gummiformstücke zum Einsatz. Der neue Bodenbelag ist mit der alten Ausführung austauschbar und kann unter folgender Ersatzteil-Nr. bezogen werden:

  • Bodenbelag vorn: 353 0 52 651 1
  • Bodenbelag seitlich vorn: 353 0 52 102 0 (2 X)
  • Bodenbelag vorn, mitte: 353 0 52 103 0

7. März 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 5710

Einführung eines um ca. 50 mm verlängerten Schalthebels zur Erhöhung des Bedienkomforts und zur Verringerung der Schaltkräfte. Außerdem wurde der Schalthebel mit einem schwarzen Plasteschlauch überzogen. Der verlängerte Schalthebel ist mit der alten Ausführung austauschbar. Dabei kann jedoch der Knopf der alten Ausführung (311 0 130800/1) nicht am neuen Schalthebel montiert werden, wahrend der neue Knopf 353 013 129 0 an den alten Schalthebeln der Baumuster 311, 312 und 353 verwendet werden kann.


6. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 10 474

Einführung konstruktiv umgestalteter Bremstrommeln. Dadurch Verbesserung der thermischen Belastbarkeit und damit Verbesserung des Betriebsverhaltens der Bremsanlage und gleichzeitig Verringerung der Unwucht. Verstärkung der umlaufenden Rippe und der Wandung über der Bremsfläche und Erhöhung der Anzahl der Querrippen von 18 auf 24.

Die neuen Bremstrommeln sind mit der alten Ausführung austauschbar. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die verbesserte Bremstrommel 353 0 12 010 1 nur achsweise montiert werden darf. Es ist also auf keinen Fall statthaft, an einer Achse die alte und neue Ausführung gleichzeitig zu verwenden.


6. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 10 474

Einführung des leistungsgesteigerten 50-PS-Motors 353 1. Verwendung einer neu entwickelten Kurbelwelle mit vollen Hubscheiben, verbesserter Kurbelwellenabdichtung durch Kolbenringe und angebauten Drehschwingungsdämpfer. Außerdem Vollauswuchtung des gesamten Kurbeltriebes. Veränderung der Steuerzeiten durch Verkürzung der Kolben um 3 mm. Dadurch Zylinderblock voll austauschbar, obwohl durch konstruktive Maßnahmen höhere Formsteifigkeit des Systems Zylinderblock-Zylinderblockunterteil gegen Durchbiegung und Querbelastung erreicht werden konnte.

Überarbeitung der gesamten Ansaugseite. Einsatz eines neu entwickelten Fallstromvergasers mit der Typenbezeichnung 40 F 1-11, in Verbindung mit verbessertem Ansaugrohr und geändertem Abzweigtopf. Erhöhung des Wärmewerts der Zündkerzen auf 240. Als Komplettaggregat ist der Motor 353 gegen den Motor 353 1 voll austauschbar.

Eine Teilumrüstung ist möglich - wird jedoch nicht empfohlen. Es kann ausgetauscht werden:

  • komplette Kurbelwelle 353 1 mit Drehschwingungsdämpfer
  • komplettes Zündaggregat 353 1
  • Fallstromvergaser 40 F 1-11 in Verbindung mit Ansaugkrümmer und Abzweigtopf 353 1

Beim nachträglichen Einbau eines 50-PS-Motors anstelle eines 45-PS-Motors sind in jedem Fall gleichzeitig die Bremstrommeln mit zu wechseln, da der Motor 353 1 nur mit den verstärkten Bremstrommeln (24 Rippen) gefahren werden darf.

6. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 10 174

Einsatz der vom VEB Renak neuentwickelten Tellerfederkupplung T 10 - 12 K anstelle der Randfederkupplung LR 10-13 K, die sich durch verbesserte Konstruktion und Erhöhung der Standzeit auszeichnet. Als weiterer Vorteil ist die Verringerung der Pedalkräfte und das dadurch bessere Anfahr- und Ausrückverhalten anzusehen . Außerdem kann die Kupplung mit niedrigerem Kraftaufwand an Kreuzungen usw. gehalten werden.

Durch die günstiger verlaufende Federkennung der Tellerfeder wird die Sicherheit gegen das durchrutschen der Kupplung bei Belagverschleiß größer.

Die Tellerfederkupplung ist austauschbar und kann mit Drehschwingungsdämpfer 353 0 08 904 0 (LR 10 E mit Gummifeder und Kupplungsbelag "Cosid 3500") oder mit Drehschwingungsdämpfer 353 0 08 500 0 (LR 10 ER mit Schraubenfeder und Kupplungsbelag "Cosid 3500") anstelle der Kupplung LR 10-13 K verwendet werden.

Für Baumuster 311 und 312/1 kann die Tellerfederkupplung T 10-12 K ebenfalls im Ersatzfall Verwendung finden. Dabei ist zu beachten, daß die neue Kupplung immer nur mit dem und Kupplungsbelag "Cosid 3500" paarweise belegt wird und zur Betätigung ein ein Kugellagerausrücker zum Einsatz gelangt. Werden die Kupplungen LR 10-16 K bzw. LR 10-13 K durch eine Tellerfederkupplung T 10-12 K ersetzt, so ist - bedingt durch die innere Übersetzung der Tellerfederkupplung - eine Überprüfung des Kupplungsspiels notwendig. Am Pedal ist das vorgeschriebene Kupplungsspiel von 15 - 20 mm einzustellen.

Wird die Kupplung T 10-12 K vom Ersatzteilhandel im vorgespannten Zustand angeliefert und so eingebaut, so sind nach der Montage die drei an den Mitnehmernocken untergelegten Montageplättchen zu entfernen.

6. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 01 10 471

Veränderung der Getriebeübersetzung im 4. Gang von 0,968 in 0,906. Die Gesamtübersetzung verringert sich damit von 4,09 auf 3,29. Die hintere Antriebswelle und das Losrad zum 4. Gang sind paarweise austauschbar. Die neue Übersetzung ist mit einer stirnseitigen Kennzeichnungsrille versehen.

20. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 11 830

Einführung einer selbstanhebenden Kofferraum-Klappe. Durch konstruktive Änderung der Stutzen erfolgt beim Entriegeln des Schlosses ein selbsttätiges Anheben der Kofferraum-Klappe. Bei gemeinsamer Verwendung von Stütze und Scharnier besteht Austauschbarkeit mit der alten Ausführung.


21. Mai 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 11 855

Anbringung des Abstützstabes am Haubeninnenblech vorn und Abstützung bei geöffneter Motorhaube auf der Kotflügelverstärkung vorn rechts. Dadurch ist auch bei demontiertem Mittelteil die Abstützung der Motorhaube möglich, was bei der alten Ausführung mit dem am Mittelteil montierten Stab nicht geschehen konnte.

Motorhaube und Kotflügel sind austauschbar.

16. Juni 1969

ab Fahrgestell-Nr. 04 13 983

Einführung neu entwickelter Rundinstrumente anstelle der bis dahin verwendeten Flachgerätekombination. Durch übersichtliche Anordnung der Rundinstrumente Gewährleistung guter Ablesbarkeit der Geschwindigkeit, der Kühlwassertemperatur und des Kraftstoffvorrates. Ausstattung der Luxusausführung mit zusätzlichem Tageswegzähler. Zur Aufnahme der Rundinstrumente erfolgte Änderung des Blendschutzrahmens. Bei Verwendung des geänderten Blendschutzrahmens 353 0 60 047 2 besteht Austauschbarkeit mit der bis dahin eingebauten Flachgerätekombination. Dazu sind jedoch verschiedene Änderungen an dem Leitungsbündel der alten Ausführung notwendig.


22. Dezember 1969

ab Fahrgestell-Nr. 30180

Einführung des Gefrierschutzmittels "Frostox" der Firma Gerove-Chemic, Cottbus

Das Mischungsverhältnis mit destilliertem Wasser beträgt ebenso wie beim vorher verwendeten "Glysantin" 37:63 Prozent. Da nur geringe Unterschiede zu "Glysantin" und chemische Verträglichkeiten bestehen - es handelt sich hier ebenfalls um ein Glykol - ist eine Mischbarkeit beider Frostschutzflüssigkeiten in jedem Verhältnis gewährleistet.

Sollte durch Undichtigkeiten im Kühlsystem oder durch Verlust beim durch Reparaturen bedingten Ablassen Kühlflüssigkeit fehlen, so kann auf jeden Fall zur "Frostox"-Mischung auch "Glysantin" nachgefüllt werden.

Beim Austausch der Kühlflüssigkeit - die nach wie vor im Zweijahresturnus erfolgen sollte - stellt man sich auf "Glysantin"-Basis die Kühlmischung mit destilliertem Wasser selbst her.

Die Kühlmittelmenge im gesamten Kühlsystem betragt 8,2 l.

Ab Einsatz des leistungsstärkeren Kühlers verringerte sie sich auf 7,5 l. Beide Mischungen setzen sich wie folgt zusammen:

Menge Glysantin dest. Wasser
8,20 l 3,00 l 5,20 l
7,50 l 2,75 l 4,75 l

Sollte bei Verlusten im Kühlsystem in den Sommermonaten einmal nur reines Wasser nachgefüllt worden sein, so muß auf jeden Fall vor Einbruch der Frostperiode mit einem Dichtemesser - einem Aräometer - die Höhe der Frostschutzmittelkonzentration ermittelt und - wenn notwendig - "Glysantin" ergänzt werden.

Das Jahr 1970

Das komplette Jahr 1970 ist in dieser Auflistung von Herrn Ihling leider komplett ausgespart worden. Es wurde mit ziemlicher Sicherheit aber auch in diesem Jahr Veränderungen und Verbesserung am Wartburg 353 vorgenommen, welche hier noch zusammengetragen werden müssen. Folgende Veränderungen sind bisher bekannt:

Einführung der Zwangentlüftung beim Wartburg 353 Tourist ab Sommer 1970.

Die ersten Tourist-Karosserien werden in Dresden im KWD (Karosseriewerk Dresden - vormals Gläser Werke) gefertigt.

Januar 1970

ab Fahrgestell-Nr. unbekannt

"Im Zuge der Weiterentwicklung des Wartburg 353 wurde ab Januar 1970 eine verbesserte automatische Bremsnachstellung eingeführt. Die neue Nachstellung unterscheidet sich von der bis zu diesem Zeitpunkt verwendeten Ausführung durch ein geändertes Schiebestück. Die Verzahnung entfiel, und der Durchmesser des Mitnehmerbolzens wurde vergrößert.
Durch diese Änderung wurde ds Spiel zwischen Bremsbacken und Mitnehmerbolzen eingeengt und damit die Pedalwegreserve verbessert. Durch den Wegfall der Verzahnung erfolgt nunmehr die automatische Nachstellung vollkommen stufenlos. [...]

Grundspieleinstellung alt, mit Verzahnung, gepaart mit verstärkter oder alter Bremstrommel (18 Rippen) [mm] Grundspieleinstellung neu, ohne Verzahnung, gepaart mit verstärkter Bremstrommel (24 Rippen) [mm]
Vorderachse
(Duplex)
0,30...0,45 0,15...0,30
Hinterachse
(Simplex)
0,30...0,45 0,20...0,35

Als Ersatzteil wird nur noch die verbesserte Bremsnachstellung ohne die Verzahnung geliefert.
Bei Durchführung von Reparaturn ist zur Gewährleistung der der Grundspiele folgendes zu beachten:
Beim Austausch der Bremse hat dies stets nur Achsweise zu erfolgen. Ist das Fahrzeug noch mit alten Bremstrommeln mit 18 Rippen ausgestattet, so sind in diesem Zusammenhang jene durch die neue Ausführung mit 24 Rippen zu ersetzen.
Bei Paarung der neuen Bremse mit der alten Trommel sind die Schiebestücke auszubauen und durch alte Schiebestücke mit Verzahnung zu ersetzen. Die alten Schiebestücke haben die folgenden Bestellnummern:
Schiebestück vorn, vollständig 397 0 12 629 0
Schiebestück hinten, vollständig 397 0 20 620 0
Die neuen Schiebestücke dürfen nur an Bremsanlagen mit der neuen Bremstrommel benutzt werden. Sie haben folgende Bestellnummern:
Schiebestück vorn, vollständig 397 0 12 629 1
Schiebestück hinten, vollständig 397 0 20 620 1 "[1]

Anmerkung: Im ähnlichen Zeitraum, möglicherweie auch zeitgleich wurden auch die Klemmplättchen der Bremsnachstellung geändert. Die neue Ausführung hat eine wesentlich geringere Materialstärke und ein rundes Loch, statt einem deutlich länglichen Loch bei der alten Ausführung.
Später (nicht vor 1973) wurde auch der Schlitz im an der Ankerplatte aufgenieteten Gegenlager verkleinert, sodass die alte, dicke Ausführung nicht mehr montierbar ist. Genauere Datierung ist derzeit nicht möglich.

19. Januar 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 1950

Zwecks Anpassung an die internationalen ECE-Bestimmungen erfolgte die Einführung der 21 W Kugellampen. Damit war auch eine Änderung des Blinkgebers erforderlich und gleichzeitig wurde die Kombination der Leuchtenfelder verändert. Die Ausrüstung der neuen Heckleuchte von außen nach innen) ist jetzt folgende:

  • Blinkleuchte (21-W-Kugellampe)
  • Rückstrahler
  • Schlußleuchte (5-W-Sofitte)
  • Bremsleuchte (21-W-Kugellampe)
  • Rückfahrleuchte (21-W-Kugellampe)

Die Ausführung des Blinkleuchtenglases wurde beibehalten . Zum ordnungsgemäßen Anbau waren Änderungen an den betreffenden Karosserieteilen notwendig. An den vorderen Kotflügeln mußten je ein Ausschnitt und am Heckmittelteil je eine Einprägung angebracht werden.

Der Ersatzteilhandel liefert nur noch die geänderten Karosserieteile, an die auch die alten Leuchten montiert werden können. Eine Kombination der Leuchten alter und neuer Ausführung ist nicht möglich. Für Ersatzzwecke werden beide Ausführungen geliefert. Die neuen Bestell-Nummern lauten:

Bezeichnung IKA-Bestellnummer Sückzahl
Blinkleuchte vollst. IKA 8580.22 2
Heckleuchte vollst. IKA 8520.16 2
Heckleuchtenglas IKA 8520.16-300 2
Blinkgeber IKA 8582.15 1
Glühlampe B 12 V 21 W
Ba 15s - TGL 10 833

Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge, deren Vorderblink- und Heckleuchten serienmäßig mit 21-W-Kugellampen ausgestattet wurden, nicht auf Signalleuchten mit 18-W-Sofitten umgerüstet werden.

5. Februar 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 3710

Einführung neuer Türgriffe. Zur Erhöhung der äußeren Sicherheit wurde der Betätigungsknopf zurückversetzt, so daß er nicht mehr über die äußere Kontur des Griffes hinausragt. Gleichzeitig setzte eine verbesserte Abdichtung des Druckknopfes und eine Umstellung des Schließwinkels von 180° in 90º ein. Damit werden Verwechslungen beim Einstecken des Schlüssels und daraus resultierende Beschädigungen vermieden.

Die Türgriffe sind austauschbar. Auf Grund der veränderten äußeren Form ist ein satzweiser Austausch notwendig. Das dazugehörige Kofferraumdeckelschloß ist ebenfalls austauschbar, wenn durch Nachfeilen des Formloches im Heckmittelteil die Schlüsselfläche beseitigt wird. Sonst ist nur die Montage des Schlosses um 90º versetzt möglich.


6. Februar 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 3845

Zur Funktionsverbesserung der Zündanlage - insbesondere bei Einwirkung von Feuchtigkeit - und zur Verbesserung der Entstörung erfolgte der Einsatz einer neuen Widerstandszündleitung (Bestell-Nr. 91 21000 078; 8359.2/Kb).

Sie unterscheidet sich von der alten Ausführung durch Wegfall der Drahtseele, der zur Entstörung beim Einbau eines Autosupers verwendeten Entstörmuffen und Einfärbung der äußeren Umhüllung in blau. Das neue Zündleitungsbündel ist mit der alten Ausführung voll austauschbar.

Gleichzeitig erfolgte die Einführung von Plastmuttern auf den Hochspannungsanschluß der Zündspulen und damit eine Verbesserung der Kabelabdichtung.


9. Februar 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 4000

Einsatz eines dreiteiligen Plastteiles anstelle der Profilleiste aus Gummi zwischen Stirnwand und Armaturentafel. Dadurch wird gewährleistet, daß der unterhalb der Windschutzscheibe austretende Luftstrom gerichtet die Scheibe voll beaufschlagen kann und nicht mehr nach seinem Austritt abreißt.

Die dreiteilige neue Ausführung ist mit der alten voll austauschbar. Beim nachträglichen Einbau in altere Fahrzeuge - der zu empfehlen ist - kann die Strahlwirkung noch durch Abdichtung der äußeren Schlitze in den beiden Dachholmen erhöht werden.

Nach Abschrauben der Armaturentafel und Losen der alten Gummiluftleiste (Niete mit Seitenschneider entfernen) sind die Luftaustrittsschlitze im Windlauf sichtbar. Mit je einem Stuck handelsüblichen Schaumstoff, der in den Abmessungen 40 X 40 X 80 mm zugeschnitten wird, erfolgt die Abdichtung, in dem in die äußeren Schlitze in Richtung Dachholme der Schaumstoff eingedrückt wird.

Die Bestell-Nummern für die neue Plaste-Luftleiste lauten:

Bezeichnung Bestell-Nr. Stückzahl
Leitprofil links 353 0 60 199 0 1
Leitprofil rechts 353 0 60 200 0 1
Leitprofil mitte 353 0 60 201 0 1

2. März 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 6307

Infolge der schrägen Anordnung des Kupplungsseiles konnte sich das Kupplungspedal unter bestimmten Verhältnissen axial verschieben, so daß dadurch ein Spalt zwischen Kupplungspedal und Lagerrohr entstand, durch den Feuchtigkeit und Schmutz in die Pedallagerung eindringen konnte. Durch Einsatz einer verstärkten Druckfeder (Bestell-Nr. 353 0 14 002 1) wurde eine bessere Abdichtung gewährleistet. Die Federn sind austauschbar.


29. März 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 9020

Von der gesamten Auspuffanlage ist vor allem der Hauptdämpfer den größten Beanspruchungen - besonders durch Hochtemperaturkorrosion - ausgesetzt.

Deshalb erfolgte auch ab März hier zuerst die Umstellung auf emaillierte Innenteile. Dabei wurden besonders die Teile mit einem Einschichtemail überzogen, die unmittelbar im heißen Abgasstrom liegen. Durch diese Maßnahme konnte eine Standzeiterhöhung auf über das Doppelte erreicht werden.


29. Juli 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 20 87l

Zur Verbesserung der Ersatzteilversorgung und Verringerung der Zündkerzen-Maximaltemperaturen erfolgte die Umstellung von Zündkerzen M 18-240 auf M 14-240.

Die Verwendung von Zündkerzen mit Gewinde M 14 mit Reduzierbuchsen in Kerzenbohrungen mit Gewinde M 18 wird vom Hersteller im Garantiezeitraum abgelehnt. Bei der Paarung der beiden Metalle Stahl und Aluminium, die große Unterschiede in ihren Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweisen, besteht die Möglichkeit, daß sich die Verbindungen lockern und Undichtheiten auftreten.


17. August 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 22 608

Einführung eines Druckübersetzers (183 1046) anstelle des Druckbegrenzers (183 05 75)

Dadurch Einengung des Überbremsbereiches der Hinterachse besonders bei leerem Fahrzeug und damit Erhöhung der Fahrsicherheit. Dieser Druckübersetzer mit festem Umschaltpunkt ist gegenüber dem Druckbegrenzer alter Ausführung voll austauschbar.


2. August 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 21 226

Einführung der Pneumant-Radialreifen 165 SR 13 auf Sonderwunsch. Nachrüstung von älteren Fahrzeugen ist bei Veränderung von Vorspur und Luftdruck möglich.

Bei der werkseitigen Erprobung wurde festgestellt, daß das Reifenablaufbild bei Veränderung von Spur und Luftdruck gegenüber den Werten für Diagonalreifen günstiger wird.

Es wurden folgende Reifenluftdrücke (in at) als optimale Werte ermittelt und festgelegt:

Wartburg Limousine: Belastung vorn hinten
  bis 4 Personen 1,6 (1,6) 1,5(1,5)
  über 4 Personen 1,6 (1,6) 1,7 (1,7)
  bis zulässige Achslast (Klammerwerte Diagonalstreifen)
Wartburg Tourist:
Belastung
vorn
hinten
  2 Personen + 50 kg Gepäck 1,6 (1,6) 1,6 (1,5)
  4 Personen + 50 kg Gepäck 1,6 (1,6) 1,7 (1,7)
  zulässige Achslast 1,6 (1,7) 1,9 (2,5)

Bei vorwiegendem Befahren von Autobahnen sind die angegebenen Werte um 0,2 at zu erhöhen. Der Druck ist stets nur bei kalten Reifen zu messen. Da der Druckverlust beim Gürtelreifen schlecht sichtbar ist, muß der Luftdruck mindestens einmal wöchentlich geprüft werden.

Die Einstellung der Vorspur für den fahrfertigen Wagen (Meßwert an den Felgen) wurde bei der Bestückung mit Radialreifen gegenüber Diagonalreifen wie folgt geändert:

  • Radialreifen:            - 3 bis - 1 mm
  • Diagonalreifen:         - 1 bis + 2 mm

2. September 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 24 108

Einführung eines leistungsstärkeren Kühlers.

Gegenüber der alten Ausführung ist dieser Kühler um ca. 1 kg leichter, während das Volumen um 700 cm³ abgesenkt werden konnte. Die Kühlleistung erhöhte sich um ca. 10 bis 15 %. Die Kühlmittelmenge im gesamten Kühlsystem änderte sich von 8,2 I in 7,5 I. Die Kühler sind austauschbar.


15. November 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 31 160

Einführung der Humpfelgen als Perspektivmaßnahme für die spätere Montage von schlauchlosen Radialreifen Bei der Hump- bzw. Sicherheitsfelge wird durch eine Erhöhung auf der Felgenaußenseite bei Verwendung von schlauchlosen Radialreifen auch bei Luftverlust und starker Einwirkung von Seitenkräften ein fester Sitz der Reifen auf der Felge gewährleistet.


17. Dezember 1971

ab Fahrgestell-Nr. 06 34 476

Einführung eines überarbeiteten und verbesserten Luftleitsystems von der Heizung bis zu den seitlichen Austrittsöffnungen. Konstruktive Verbesserung der seitlichen Luftduschen in Verbindung mit zusätzlicher Dosierung der Luftrichtung in weiten Grenzen. Außerdem Steigerung des Luftdurchsatzes und Erleichterung der Bedienung.

Die neue Seitenscheibenentfrostung ist nur als kompletter Satz in Verbindung mit dem Heizungsgehäuse austauschbar.


10. Januar 1972

ab Fahrgestell-Nr. 07 1081

Verbesserung der gesamten Innenraumentlüftung durch konstruktive Änderung der hinteren Dachsaulen. Dadurch Steigerung des Luftdurchsatzes im Fahrzeuginnenraum um ca. 36 %.

Diese Verbesserung kann nachträglich nicht mehr eingebracht werden, da bereits bei den Karosseriepreßteilen eine Reihe von Änderungen durchgeführt wurde.


13. Januar 1972

ab Fahrgestell-Nr. 07 152

Einsatz robuster Stoßstangenhörner aus Vollgummi anstelle der kombinierten Stahl-Gummi-Horner. Die Stoßstangenhörner aus Gummi lassen sich nachträglich an bereits laufenden Fahrzeugen montieren und bieten außerdem den Vorteil, daß keinerlei Korrosionsmöglichkeit besteht.


17. Februar 1972

ab Fahrgestell-Nr. 075676

Einsatz eines neuen masseerleichterten Anlassers mit den gleichen Leistungsparametern. Austauschbar.

6. Marz 1972

ab Fahrgestell-Nr. 077870

Einsatz eines neuen Außenspiegels in Rechteckform mit vergrößerter Spiegelfläche

zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Austauschbar.

30. Juni 1972

ab Fahrgestell-Nr. 0723001

Einbau einer kombinierten Fahrtrichtungs- und Warnblinkanlage zur Erhöhung der

Verkehrssicherheit, da bei Pausen und Zwangsaufenthalten der nachfolgende Verkehr unmittelbar und rechtzeitig gewarnt werden kann. Nachträglicher Einbau möglich.

7. Dezember 1972

ab Fahrgestell-Nr. 07 43 801

Konstruktive Änderung zur Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der Anbau-Dreihebel-Unterbrecheranlage durch Einpressen der Kondensatoren in die Grundplatte. Dadurch entfällt die Befestigung durch Schellen, die durch Bruche teilweise zu Beanstandungen führten. Austauschbar.

22. Januar 1973

ab Fahrgestell-Nr. 082247

Einsatz von Einbauscheinwerfern mit verbessertem Haltering. Änderung der Abdichtung durch plane, umlaufende Auflagefläche am Scheinwerfertopf. Austausch­bar unter Beachtung einer zusätzlichen Abdichtung.

21. Februar 1973

ab Fahrgestell-Nr. 085376

Einführung von Doppelgelenkwellen mit geänderter Schmierung. Umstellung von Kalzium-Komplexfett auf das Sommergetriebeöl GL60. Erhöhung der Wartungsintervalle und Grenznutzungsdauer. Austausch des Schmiermittels möglich.

27. Februar1973

ab Fahrgestell-Nr. 086812

Einführung einer Plastkeilriemenscheibe am Zylinderkopf. Gleichzeitig wird die Sicherung der Lüfterbefestigung mit einer Federscheibe nach TGL Q-137 und nicht mehr mit einer federnden Zahnscheibe vorgenommen. Austauschbar.

31. Mai 1973

ab Fahrgestell-Nr. 08 18 406

Einführung eines geänderten Startsystems am Fallstromvergaser 40 F 1-11. Durch den sog. "Handgaseffekt" der veränderten Starteinrichtung Vermeidung des Stehenbleibens des Motors nach dem Kaltstart und Erhöhung des Fahrkomforts, Gegenüber der alten Ausführung voll austauschbar.


2. Juli 1973

ab Fahrgestell-Nr. 08 18 673

Einführung der schlauchlosen Radialreifen 165 SR 13 SL. Beim Austausch beachten, daß grundsätzlich schlauchlose Radialreifen nur auf den dafür vorgesehenen Hump-Felgen montiert werden dürfen. Fahren dieser Reifen auf Normalfelgen ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zulässig. Erkennbarkeit der Hump-Felgen äußerlich an den ausgestellten Haltenoppen fur die Radkappen.

20.Juli 1973

ab Fahrgestell-Nr. 0820932

Einführung einer konstruktiv überarbeiteten Schaltstange. Verhinderung der Übertragung von Schwingungen vom Getriebe zum Handschalthebel durch Verwendung einer Gummirolle. Dadurch gleichzeitig bessere und leichtere Montierbarkeit. Aus-tauschbar in Verbindung mit dem neuen Schalthebel.

25. September 1973

ab Fahrgestell-Nr. 0831 212

Verbreiterung der Dichtflächen Zylinderblock-Zylinderkopf für alle Wartburg-Motorenausführungen. Veränderung zur Verbesserung der Abdichtung an den Dichtflächen von Zylinderblock und -kopf durch Verbreiterung der umlaufenden Flachen um etwa 3 mm. Zylinderblock, Dichtung und Zylinderkopf der bis dahin eingebauten Ausführungen mit den neuen sind austauschbar, und die Bestellnummern bleiben unverändert.

6. November 1973

ab Fahrgestell-Nr. 0841 501

Einführung neuer Scheibenwischerfahnen mit aerodynamisch günstigerer Form. Dadurch verbessertes Wischbild auch bei hohen Geschwindigkeiten, da in diesen Bereichen kein Abheben der Fahnen erfolgt. Als Kompletteil austauschbar.

4. Januar 1974

ab Fahrgestell-Nr. 09585

Einführung einer zusätzlichen Abdeckkappe für den hydraulischen Bremslichtschalter, zur Erhöhung der Lebensdauer und Verbesserung der Funktionssicherheit.

Austauschbar.

13.Februar 1974

ab Fahrgestell-Nr. 094811

Einführung eines Panorama-lnnenspiegels in Verbindung mit überarbeiteten Sonnenblenden. Erhöhung der Fahr- und Verkehrssicherheit durch Vergrößerung des Sichtwinkels nach hinten. Zusammen mit den Sonnenblenden austauschbar.

21.Mai 1974

ab Fahrgestell-Nr. 09 14450

Wegfall der zweiten Ölablaßschraube am mittleren Getriebegehäuse, da die bei Ablassen des Schmiermittels in diesem Bereich zurückbleibende Restölmenge (etwa 50 cm3) infolge der erhöhten Wechselintervalle vollkommen unbedeutend ist.

14.August 1974

ab Fahrgestell-Nr. 0923043

Konstruktive Überarbeitung und Verbesserung der unteren Türabdichtung. Endfall der angepunkteten Halteschiene. Einführung einer neuen Abdichtung (Bestell-Nr 5306022504), die unmittelbar in den umgestellten seitlichen Rand des Bodenlängsträgers eingeknöpft wird.

30. September 1974

ab Fahrgestell-Nr. 0927422

Vorabeinführung der asymmetrischen Hump-Felgen als Voraussetzung für die spätere Einführung der Scheibenbremsen bei Verwendung schlauchloser Radialreifen. Austauschbar. Die bis zu diesem Zeitpunkt verwendete Ausführung des Scheibenrads (41/2J X 13) darf auf keinen Fall bei Fahrzeugen mit Scheibenbremsanlage montiert werden.

8. Oktober 1974

ab Fahrgestell-Nr. 0928328

Einführung eines verbesserten Scheibenwischermotors mit einem Schneckengetriebe. Dadurch höhere Laufruhe des gesamten Wischergetriebes. Leistungsparameter und Einbaumaße haben sich nicht verändert. Bezüglich der Austauschbarkeit kann jedoch der neue Wischermotor nur in Verbindung mit dem Wisch-Wasch-Schalter AKA-Nr. 8680.17/4 oder mit dem Wisch-Wasch-Intervallschalter AKA-Nr. 8682.8 betrieben werden (s. Seite 216).

28. November 1974

ab Fahrgestell-Nr. 0934001

Einführung einer veränderten, masseerleichterten Batterie. Gleichzeitig Verringerung des inneren Widerstands durch Verlegung der Zellenverbinder nach innen.

Austauschbar.


Ab März 1975 Einführung des Wartburg 353W
Referenzfehler: Es sind <ref>-Tags vorhanden, jedoch wurde kein <references />-Tag gefunden.